Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass auch ein Mietvertrag innerhalb der Familie rechtlich wirksam sein kann. Im konkreten Fall wollte das Jobcenter die Mietkosten eines Ehepaars nicht anerkennen, weil die Immobilie der Mutter des Klägers gehörte. Das Gericht stellte jedoch klar: Entscheidend ist nicht, ob der Vertrag wie unter fremden Personen gestaltet wurde, sondern ob die Miete...