Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Haus mit zwei gleichwertigen Wohnungen rechtlich nicht als Einfamilienhaus gilt. In dem verhandelten Fall hatte ein Käufer die Maklerprovision nicht zahlen wollen, weil er die Immobilie künftig allein mit seiner Familie nutzen wollte. Der BGH stellte jedoch klar: Maßgeblich ist die Art der Immobilie und die Nutzung, die dem Immobilienmakler bereits...