Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. September 2026 sorgt für Klarheit im Mietrecht: Wer wegen Mietrückständen gekündigt wird, kann trotz schneller Nachzahlung seine Wohnung verlieren. Zwar wird eine fristlose Kündigung unwirksam, wenn die Mietschulden innerhalb der gesetzlichen Schonfrist vollständig beglichen werden. Eine gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung...