
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Haus mit zwei gleichwertigen Wohnungen rechtlich nicht als Einfamilienhaus gilt. In dem verhandelten Fall hatte ein Käufer die Maklerprovision nicht zahlen wollen, weil er die Immobilie künftig allein mit seiner Familie nutzen wollte. Der BGH stellte jedoch klar: Maßgeblich ist die Art der Immobilie und die Nutzung, die dem Immobilienmakler bereits beim Vertragsabschluss bekannt ist. Wird ein Haus als Zweifamilienhaus vermittelt, gelten andere Provisionsregeln als beim Verkauf eines Einfamilienhauses.
Für alle, die eine Immobilie kaufen oder eine Immobilie verkaufen möchten, zeigt das Urteil, wie wichtig eine klare Einordnung der Immobilie und eine offene Kommunikation mit dem Makler sind. Die Art des Gebäudes kann Einfluss auf die Höhe und Verteilung der Maklerprovision haben. Ein erfahrener Immobilienmakler sorgt dafür, dass alle Beteiligten von Anfang an über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert sind und der Immobilienkauf rechtssicher abgewickelt wird.
Quelle: Stern