Hildegard S., eine 92-jährige Rentnerin aus Frankfurt, lebt seit 40 Jahren in einer Sozialwohnung. Obwohl sie kürzlich eine kleine Rentenerhöhung erhielt, muss sie nun zusätzlich eine Fehlbelegungsabgabe zahlen, da ihr Einkommen nach der Erhöhung die festgelegte Grenze überschreitet. Diese Abgabe wird fällig, wenn Mieter zu viel verdienen, um weiterhin Anspruch auf eine Sozialwohnung zu haben....