Der Gemeinderat Stuttgart hat beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer ab 2025 auf 160 Prozent zu senken. Diese Änderung betrifft sowohl land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) als auch alle anderen Grundstücke (Grundsteuer B). Die Anpassung erfolgt aufgrund der bundesweiten Grundsteuerreform, die eine Neuberechnung der Steuer erforderlich machte, nachdem das...