Meldung von Leerstand kann Mietern in Berlin schaden: Kündigung trotz berechtigtem Hinweis möglich
In Berlin können Mieter leerstehende oder zweckentfremdete Wohnungen beim Bezirksamt melden – zum Beispiel, wenn Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt oder zu Büros umgewandelt werden. Doch wer so eine Meldung abgibt, läuft Gefahr, dass der Vermieter davon erfährt. Denn die Daten der Hinweisgeber werden nicht automatisch anonymisiert, und Vermieter haben ein