Wohnungseigentümer haben beim Beschluss über Hausgeldvorschüsse viel Spielraum. Sie dürfen selbst entscheiden, welche Kosten in den Wirtschaftsplan aufgenommen werden und wie hoch die Beträge sind – solange diese realistisch geschätzt werden. Eine Anfechtung ist nur möglich, wenn die Vorschüsse offensichtlich zu hoch oder zu niedrig angesetzt sind. Als Immobilienmakler wissen wir, dass...