Wichtig für Eigentümer, WEG-Verwaltungen und Immobilienmakler: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Beschluss der Wohnungseigentümer über die Abrechnungsspitze auch nur teilweise angefochten werden kann. Das ist möglich, wenn eine bestimmte Kostenposition fehlerhaft ist und der übrige Beschluss trotzdem sinnvoll bleibt. Im konkreten Fall ging es um 10.000 Euro, die zu Unrecht...