BGH-Urteil: Hausverwalter dürfen keine Maklerprovision verlangen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Hausverwalter für die Vermittlung von Mietverträgen in von ihnen verwalteten Wohnanlagen keine zusätzliche Maklerprovision verlangen dürfen. Das gilt nicht nur gegenüber Mietern, sondern auch gegenüber Vermietern. Im konkreten Fall musste eine Hausverwaltung bereits gezahlte Provisionen zurückerstatten. Für Eigentümer schafft das Urteil mehr Klarheit bei