BGH stärkt Wohnungseigentümergemeinschaften bei Rundfunkweiterleitung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die interne Weiterleitung von Rundfunkprogrammen über ein gemeinsames Kabelnetz nicht automatisch lizenzpflichtig ist. Entscheidend ist, dass dadurch kein „neues Publikum“ erreicht wird. Die aktuellen Urteile betreffen zwar ein Seniorenwohnheim, stärken aber auch die bisherige Rechtsauffassung für Wohnungseigentümergemeinschaften: Leitet eine WEG ein gemeinsames TV- oder Radiosignal