Mietrecht: Berliner Vermieterin verliert Beschwerde gegen Mietpreisbremse
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde einer Berliner Vermieterin gegen die Mietpreisbremse abgelehnt. Sie hatte von ihren Mietern zu viel gezahlte Miete zurückgefordert, was der Bundesgerichtshof bereits im Dezember 2024 bestätigt hatte. Die Vermieterin argumentierte, dass die Mietpreisbremse ihre Grundrechte verletze, doch das Gericht entschied, dass dies nicht der Fall sei.